Was eine EPA ist – und woher das Konzept kommt
EPA steht für Entrustable Professional Activity – eine anvertraubare berufliche Tätigkeit. Eine EPA beschreibt nicht einzelnes Wissen, sondern was eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter im Einsatz als ganze Aufgabe tatsächlich tut. Mit wachsender Sicherheit sinkt die nötige Aufsicht – von vollständiger Anleitung bis zur eigenständigen Durchführung (Zutrauenslevel).
Die zehn EPAs im Bauwerk
Fundament trägt alles Weitere – das Lernen selbst
Säulen konkrete, einzeln anvertraubare Tätigkeiten am Patienten
Ringanker übergreifend – sichern alle Tätigkeiten
Themenfeld = Verweis auf den Thüringer Lehrplan (6.1–6.10); Ziffern in Klammern: zugeordnete Kompetenzbezüge laut EPA-Übersicht.
Warum Fundament und Ringanker keine EPAs im engeren Sinn sind
ten Cate grenzt EPAs (Einheiten der beruflichen Arbeit – was getan wird) ausdrücklich von Kompetenzen (Eigenschaften der Person – Fähigkeiten/Qualitäten) ab (ten Cate 2005; ten Cate et al. 2022 (Konzept-Abgrenzung)). Eine häufige Fehlanwendung ist, Kompetenzen als EPAs zu etikettieren; genau dafür wurde mit der EQual-Rubrik, Taylor et al. 2017 ein Prüfraster entwickelt, und AMEE Guide 140 (2021) präzisiert die Mindestmerkmale.
- hat einen klar definierten Anfang und ein klar definiertes Ende,
- ist eigenständig ausführbar und zielt auf ein definiertes (klinisches) Ergebnis,
- ist spezifisch und fokussiert,
- ist im Prozess beobachtbar und im Ergebnis messbar,
- ist klar von anderen EPAs des Rahmens abgegrenzt,
- bildet wesentliche, für den Beruf wichtige Arbeit ab,
- führt zu einem anerkannten Arbeitsergebnis,
- ist auf qualifiziertes Personal beschränkt,
- erfordert die Anwendung von in der Ausbildung erworbenem Wissen, erworbenen Fertigkeiten und/oder Haltungen,
- erfordert Anwendung und Integration mehrerer Kompetenzdomänen,
- beschreibt eine Tätigkeit, nicht Eigenschaften oder Kompetenzen einer Person – und vermeidet Adjektive/Adverbien, die die Leistungsgüte beschreiben.
Ob eine Einheit diesen Merkmalen genügt, lässt sich formal mit dem Prüfraster EQual (Taylor et al. 2017) bewerten.
Fundament – EPA 0 (Selbstreguliertes Lernen)
- Keine abgrenzbare Arbeitseinheit: Selbstreguliertes Lernen ist eine längsschnittliche Meta-Kompetenz der lernenden Person, kein Arbeitsakt am Patienten mit Zeitrahmen und erkennbarem Output. Es fällt damit durch die Kriterien „eigenständig ausführbar“, „definierter Zeitrahmen“ und „erkennbares Arbeitsergebnis“.
- Keine Anvertrauensentscheidung möglich: Aufsicht über „das Lernen“ lässt sich nicht wie bei einer klinischen Tätigkeit schrittweise zurückziehen – die Entrustment-Supervision-Skala, das definierende Merkmal einer EPA (ten Cate 2005), greift hier nicht.
- Funktion als fundierende Kompetenz: EPA 0 durchzieht alle Tätigkeiten und trägt sie – im Bauwerk-Bild korrekt als „Fundament“ und nicht als Säule abgebildet.
Ringanker – EPA 2, 6, 7 und 9
- Querschnittskompetenzen, keine delegierbaren Aufgaben: „Rechtmäßig handeln“ (EPA 6), „Fehlerkultur leben“ (EPA 7), „SOPs anwenden“ (EPA 2) oder „diversitätssensibel versorgen“ (EPA 9) prägen das Wie der eigentlichen Tätigkeiten. Sie werden nicht als eigenständige Episode am Einsatzort als Ganzes abgezeichnet und scheitern an „eigenständig ausführbar“ und „erkennbares Arbeitsergebnis im Zeitrahmen“.
- Modellierung quer zu den EPAs: AMEE Guide 99 bildet solche Kompetenzen ausdrücklich als Matrix quer zu den EPAs ab – exakt die Funktion eines Ringankers.
- Modifikator-Charakter, am Beispiel sichtbar: EPA 9 „passt Assessment, Kommunikation und Versorgung an“ – also EPA 4, 3 und 5. Sie modifiziert andere EPAs, statt selbst eine zu sein. Analog ist EPA 2 eine Qualität der Ausführung anderer Tätigkeiten.
- Formale Bewertung: Die EQual-Rubrik, Taylor et al. 2017 würde diese Einheiten in den Domänen „abgrenzbare Aufgabe“ und „anvertraubar/beobachtbar“ als substandard markieren.
Herkunft & Rechtsgrundlagen
Jede EPA leitet sich aus den verbindlichen Vorgaben ab. Maßgeblich sind:
- § 2a NotSanG – eigenständige Durchführung erlernter heilkundlicher Maßnahmen. Gesetz
- NotSan-APrV, Anlage 1 – Themenbereiche/Kompetenzen der Ausbildung. Verordnung
- Thüringer Lehrplan Notfallsanitäter – Themenfelder 6.1 bis 6.10. Schulportal
- Verfahrensanweisungen & Leitalgorithmen des ÄLRD Thüringen (AGTN-VFA) – maßgeblich für EPA 5. Website
Bewertung & Beurteilung: Schule, Praxisanleitung und Zutrauenslevel
Jede EPA wird aus drei getrennten Blickwinkeln betrachtet, die bewusst nebeneinander stehen und nie miteinander verrechnet werden. Maßgeblich ist nicht ein Einzelwert, sondern die Entwicklung über die Zeit (programmatisches Assessment). Die staatliche Prüfung bleibt der davon getrennte rechtliche Abschluss.
| SelbsteinschätzungAuszubildende:r | ZutrauenslevelPraxisanleitung (LRW) | SchulnoteSchule / Lehrkräfte | |
|---|---|---|---|
| Gegenstand | eigener Könnensstand & Lernprozess (EPA 0) | mit wie viel Aufsicht eine Tätigkeit anvertraubar ist | fachliche Kompetenz |
| Instrumente | Kompass · Ampel · Logbuch | Anvertrauens-/Supervisionsstufe je EPA | Pflicht-/Wahlprüfungen, Probezeittest & Zwischenprüfung |
| Funktion | formativ | formativ · supervisorseitig | summativ · Note |
Das Zutrauenslevel (Entrustment-Supervision-Stufen)
Das Zutrauenslevel beschreibt, wie viel Aufsicht eine Tätigkeit noch braucht. Konzeptionelle Grundlage ist die Anvertrauens-Supervisions-Skala nach ten Cate (ten Cate 2013; AMEE Guide 140):
- Zusehen. Anwesend sein und beobachten, noch keine eigene Ausführung.
- Direkte Aufsicht. Ausführung, während die Praxisanleitung im Raum ist (proaktiv).
- Indirekte Aufsicht. Ausführung, während die Praxisanleitung rasch verfügbar ist (reaktiv).
- Eigenständig. Ausführung ohne Aufsicht.
- Anleiten. Eigenständige Ausführung und Anleitung/Supervision anderer.
Innerhalb von EPA 5 bezieht sich das Zutrauenslevel fall- und maßnahmenbezogen auf konkrete heilkundliche Maßnahmen. Dabei ist eine Unterscheidung wichtig: Während der Ausbildung ist Stufe 4 ein pädagogisches Reifeurteil der Praxisanleitung (die oder der Auszubildende wäre der Tätigkeit eigenständig gewachsen), nicht eine rechtliche Befugnis zur aufsichtsfreien Durchführung. Die eigenverantwortliche Heilkunde nach § 2a NotSanG setzt die Berufserlaubnis voraus und greift erst nach bestandener staatlicher Prüfung, stets im Rahmen lokaler ärztlicher Vorgaben. Das supervisorseitige Zutrauenslevel der Praxisanleitung wird derzeit eingeführt.
Vergleichbarkeit über Anleiter und Wachen
Eine gemeinsame Stufenskala benennt die Aufsichtsstufen einheitlich, macht sie aber noch nicht automatisch vergleichbar. Ob eine Tätigkeit „indirekte Aufsicht“ erreicht, kann zwischen einzelnen Praxisanleitenden und Lehrrettungswachen unterschiedlich beurteilt werden. Damit dieselbe Stufe überall dasselbe bedeutet, wird das Zutrauenslevel an gemeinsamen Fallankern, an kurzen Stufenbeschreibungen je EPA und an regelmäßigen Kalibrierungsgelegenheiten ausgerichtet, bei Bedarf ergänzt durch eine gemeinsam getragene Anvertrauensentscheidung statt eines Einzelurteils. Erst diese Verankerung macht aus der Skala ein Instrument, das Checkpoints über verschiedene Anleitende und Wachen hinweg transparent und anschlussfähig hält.
Instrumente je Seite
Schule
Summativ (Schulnote): Wahl- und Pflichtprüfung (pro Fall; max. 84 Prüfungen pro Auszubildender), Probezeittest, Zwischenprüfung.
Praxisanleitung (Lehrrettungswache)
Begleitinformation für Praxisanleitung & Ausbildungsträger Stand 07.06.2026
Von den APrV-Themenfeldern zu den EPAs
Gegenrichtung zur EPA-Tabelle oben: aus welchen Themenfeldern die EPAs entstanden sind. Manche Themenfelder fließen in mehrere EPAs ein.
| Themenfeld der APrV (Kurzfassung) | fließt ein in |
|---|---|
| 6.1 Notfall- und Gefahrensituationen erkennen und bewerten | EPA 1, 4, 9 |
| 6.2 Maßnahmen auswählen, durchführen und auswerten | EPA 5 |
| 6.3 Kommunikation, Interaktion und Beratung | EPA 3, 8, 9 |
| 6.4 Abläufe strukturieren, Algorithmen anwenden | EPA 2 |
| 6.5 Arbeiten intern und interdisziplinär organisieren | EPA 1 |
| 6.6 Handeln an rechtlichen und Qualitätskriterien ausrichten | EPA 6, 7 |
| 6.7 Bei Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen durchführen | EPA 4, 5 |
| 6.8 Berufliches Selbstverständnis entwickeln | EPA 0 |
| 6.9 Den Beruf im gesellschaftlichen Kontext mitgestalten | EPA 0 |
| 6.10 In Gruppen und Teams zusammenarbeiten | EPA 3 |
Vollständige Begleitinformation anzeigen
EPAs in unserer Ausbildung: warum, und warum jetzt
Begleitinformation zur EPA-Übersicht · für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sowie Ausbildungsträger · Entwurf zur internen Abstimmung.
Sehr geehrte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, sehr geehrte Ausbildungsträger,
diese Information begleitet die Übersicht zu den anvertraubaren Tätigkeiten (EPAs) in unserer Ausbildung. Wir möchten Ihnen kurz erläutern, warum wir mit EPAs arbeiten, warum gerade jetzt und welche Rolle dabei vor allem Ihnen als Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern zukommt. Ihre Erfahrung ist für das Gelingen entscheidend.
Warum EPAs?
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dürfen heilkundliche Maßnahmen eigenständig durchführen, wenn sie diese in der Ausbildung erlernt haben und beherrschen (§ 2a NotSanG). Diese Verantwortung tragen sie am realen Patienten, nicht in der Prüfung. Eine Ausbildung muss daher sicherstellen, dass Kompetenz nicht nur abgefragt, sondern in echten Tätigkeiten sichtbar und verlässlich wird.
Genau das leisten EPAs. Sie beschreiben den Beruf in ganzen Aufgaben, etwa die eigenständige leitliniengerechte Reanimation, und sie machen sichtbar, mit wie viel Aufsicht eine Auszubildende oder ein Auszubildender eine solche Aufgabe heute schon übernehmen kann. Mit wachsender Sicherheit tritt die Aufsicht Schritt für Schritt zurück, bis zur eigenständigen Durchführung. Das schützt Patientinnen und Patienten, und es schützt auch Sie und Ihre Organisation, weil Verantwortung erst dann übergeben wird, wenn sie verlässlich getragen werden kann. EPAs sind dabei kein hiesiger Sonderweg, sondern international etablierter Standard kompetenzbasierter Ausbildung.
Von den Themenfeldern der APrV zu den EPAs
Vielleicht fragen Sie sich, warum wir von EPAs sprechen und nicht von den Themenfeldern, die Sie aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und dem Lehrplan kennen. Die Antwort ist einfach: Die Themenfelder bleiben die rechtliche Grundlage. Die EPAs sind deren Inhalte, neu gebündelt zu den Tätigkeiten, die im Einsatz tatsächlich vorkommen. Es wurde nichts erfunden und nichts weggelassen.
Der Unterschied liegt im Blickwinkel. Ein Themenfeld beschreibt, was gelernt werden muss; es ist eine Ordnung für den Unterricht. Eine EPA beschreibt, was am Patienten getan und anvertraut wird; sie ist eine Ordnung für die Praxis. Ein Themenfeld können Sie nicht anvertrauen, eine Tätigkeit schon. Genau deshalb arbeiten wir in der praktischen Ausbildung mit EPAs: Sie passen zu Ihrer Frage, mit wie viel Aufsicht Sie eine konkrete Aufgabe übergeben können, und damit zur eigenständigen Heilkunde nach § 2a.
Ein Beispiel: Das Themenfeld lebenserhaltende Maßnahmen bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes durchführen wird bei uns zur EPA 5, Heilkundliche Maßnahmen, mit konkreten Tätigkeiten wie der eigenständigen leitliniengerechten Reanimation. Aus einem Lernbereich wird eine anvertraubare Tätigkeit.
Die Übersicht oben („Von den APrV-Themenfeldern zu den EPAs“) zeigt, aus welchen Themenfeldern unsere EPAs entstanden sind. Manche Themenfelder fließen in mehrere EPAs ein, weil eine Tätigkeit oft mehrere Lernbereiche verbindet. Welche Themenfelder zu welcher EPA gehören, sehen Sie auch in der beigefügten Übersicht.
Warum jetzt?
Der Thüringer Lehrplan ist kompetenzorientiert. EPAs sind die Form, in der sich diese Kompetenzorientierung im Alltag umsetzen lässt. Da der Gesetzgeber die eigenständige Heilkunde in den Mittelpunkt des Berufs gestellt hat, braucht die Ausbildung ein Instrument, das genau die Entwicklung hin zu dieser Eigenständigkeit begleitet und nachvollziehbar macht. Andere Standorte gehen denselben Weg, und die fachliche Entwicklung im Rettungsdienst weist klar in diese Richtung.
Jede Veränderung hat eine Einführungsphase, in der Fragen entstehen. Das ist normal und ausdrücklich erwünscht. Wir möchten diese Phase gemeinsam mit Ihnen gestalten und Ihre Rückmeldungen aufnehmen.
Ihre Rolle als Praxisanleiterin und Praxisanleiter
Die zentrale Beurteilung in der Praxis ist Ihre Beurteilung. Die Frage, mit wie viel Aufsicht Sie einer Auszubildenden oder einem Auszubildenden eine Tätigkeit am Patienten anvertrauen können, ist eine fachliche Einschätzung, die auf Ihrer Erfahrung beruht. Sie ist nach § 2a NotSanG genau die Entscheidung, die in Ihren Verantwortungsbereich gehört.
Diese Frage stellen Sie ohnehin, bisher meist im Stillen. Wir machen sie sichtbar und teilbar, mit einer einfachen Stufeneinteilung (Zutrauenslevel) von beobachten lassen bis eigenständig durchführen. Es ist keine Note, keine Prüfung und keine zusätzliche Bürokratie um ihrer selbst willen, sondern Ihre professionelle Einschätzung in einer Form, mit der die Auszubildenden und die Schule gemeinsam weiterarbeiten können. Ihre Expertise ist dafür nicht Beiwerk, sondern die Grundlage.
Was sich ändert, und was nicht
Was sich ändert: Sie und die Auszubildenden teilen eine gemeinsame Sprache, die EPAs und die Zutrauenslevel, und halten die Entwicklung auf der Lehrrettungswache in einfacher Form fest.
Was sich nicht ändert: Die schulische Note entsteht weiterhin in der Schule. Der Zutrauenslevel ist davon getrennt und wird nicht in eine Note umgerechnet. Die staatliche Prüfung bleibt der rechtliche Abschluss. Ihre fachliche Urteilskraft wird anerkannt, nicht eingeschränkt.
Wie wir zusammenarbeiten
Wir führen die Arbeit mit den EPAs gemeinsam mit Ihnen ein. Dazu bieten wir Gelegenheiten zum gemeinsamen Üben von Feedback und Einschätzung an und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung. Ihre Rückmeldungen fließen unmittelbar in die Weiterentwicklung ein. Die beigefügte Übersicht zeigt Ihnen die zehn EPAs und die jeweils dahinterstehende Tätigkeit auf einen Blick.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Höhere Berufsfachschule für Notfallsanitäter, Meiningen
Literatur
- ten Cate O. (2005). Entrustability of professional activities and competency-based training. Medical Education. DOI
- ten Cate O. (2013). Nuts and Bolts of Entrustable Professional Activities. J Grad Med Educ. DOI
- ten Cate O. et al. (2015). EPAs: AMEE Guide No. 99. Medical Teacher. DOI
- ten Cate O., Taylor D. R. (2021). The recommended description of an EPA: AMEE Guide No. 140. Medical Teacher. DOI
- Taylor D. R. et al. (2017). EQual, a Novel Rubric to Evaluate EPAs for Quality and Structure. Academic Medicine. DOI
- ten Cate O. et al. (2022). EPAs versus competencies and skills: exploring why different concepts are often conflated. Adv Health Sci Educ. DOI
- Schuwirth L. W. T., van der Vleuten C. P. M. (2011). Programmatic assessment: From assessment of learning to assessment for learning. Medical Teacher. DOI
- Flentje M. et al. (2021). EPAs für NotfallsanitäterInnen. Notfall + Rettungsmedizin. DOI
- Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (2024). Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen. DOI