Die EPAs unserer Ausbildung – Überblick & Herkunft

DRK-Bildungswerk Thüringen gGmbH · HBFS Notfallsanitäter · Grundlage: EPA-Übersicht Stand 09.06.2026

Was eine EPA ist – und woher das Konzept kommt

EPA steht für Entrustable Professional Activity – eine anvertraubare berufliche Tätigkeit. Eine EPA beschreibt nicht einzelnes Wissen, sondern was eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter im Einsatz als ganze Aufgabe tatsächlich tut. Mit wachsender Sicherheit sinkt die nötige Aufsicht – von vollständiger Anleitung bis zur eigenständigen Durchführung (Zutrauenslevel).

Herkunft des Konzepts: EPA-Konzept nach ten Cate (2005/2013, AMEE Guide 99 2015)  →  Übertragung auf den Rettungsdienst (Flentje et al. 2021)  →  Ableitung der zehn schul­eigenen EPAs aus Thüringer Lehrplan (Themenfelder 6.1–6.10) und NotSan-APrV  →  Strukturierung im Bild eines Bauwerks (Fundament · Säulen · Ringanker).

Rollen: Fundament – das Lernen selbst Säule – konkrete, anvertraubare Handlung Ringanker – übergreifend, sichert alles

Die zehn EPAs im Bauwerk

Fundament trägt alles Weitere – das Lernen selbst

EPA 0Fundament
Selbstreguliertes Lernen & Berufsentwicklung
Reguliert das eigene Lernen, schätzt den Könnensstand ein und entwickelt das berufliche Selbstverständnis.
Herkunft Thüringer Lehrplan, Themenfeld 6.8, 6.9 · NotSan-APrV Anlage 1

Säulen konkrete, einzeln anvertraubare Tätigkeiten am Patienten

EPA 1Säule
Logistik, Ressourcen, Sicherheit
Sichert die Einsatzstelle, gewährleistet Eigen- und Fremdschutz und hält Fahrzeuge, Material und Medizinprodukte einsatzbereit.
Herkunft Thüringer Lehrplan, Themenfeld 6.1, 6.5 (1,2,4) · NotSan-APrV Anlage 1
EPA 3Säule
Kommunikation, Dokumentation & Zusammenarbeit
Kommuniziert adressatengerecht mit Patienten, Angehörigen und Team, arbeitet in Ad-hoc-Gruppen zusammen und dokumentiert nachvollziehbar.
Herkunft Thüringer Lehrplan, Themenfeld 6.3, 6.10 (3,5,10) · NotSan-APrV Anlage 1
EPA 4Säule
Arbeitsdiagnose & leitsymptomorientiertes Arbeiten
Erhebt strukturiert Anamnese und Befund, leitet eine Arbeitsdiagnose ab und priorisiert leitsymptomorientiert das weitere Vorgehen.
Herkunft Thüringer Lehrplan, Themenfeld 6.1, 6.7 (1,7) · NotSan-APrV Anlage 1
EPA 5Säule
Heilkundliche Maßnahmen
Führt indizierte lebenserhaltende und heilkundliche Maßnahmen bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung leitlinien- und verfahrensgerecht durch und wertet ihre Wirkung aus.
Herkunft Thüringer Lehrplan, Themenfeld 6.7, 6.2 (2,7) · NotSan-APrV Anlage 1
EPA 8Säule
Konflikt- & Krisenkommunikation
Beugt Konflikten vor oder deeskaliert sie und kommuniziert in Krisen- und Belastungssituationen adressaten- und situationsgerecht.
Herkunft Thüringer Lehrplan, Themenfeld 6.3 (5,10) · NotSan-APrV Anlage 1

Ringanker übergreifend – sichern alle Tätigkeiten

EPA 2Ringanker
Standardisierte operative Verfahren (SOPs)
Wendet einsatzrelevante Algorithmen und standardisierte Handlungsabläufe situationsgerecht an.
Herkunft Thüringer Lehrplan, Themenfeld 6.4 (2,4,7) · NotSan-APrV Anlage 1
EPA 6Ringanker
Recht
Richtet das eigene Handeln nachvollziehbar an den rechtlichen Rahmenbedingungen aus.
Herkunft Thüringer Lehrplan, Themenfeld 6.6 (6) · NotSan-APrV Anlage 1
EPA 7Ringanker
Systemschwächen & Fehlerkultur
Erkennt sicherheitsrelevante Systemschwächen, trägt zur Sicherheitskultur bei und meldet kritische Ereignisse zielgerichtet.
Herkunft Thüringer Lehrplan, Themenfeld 6.6 (5,6) · NotSan-APrV Anlage 1
EPA 9Ringanker
Diversität & besondere Patientengruppen
Passt Assessment, Kommunikation und Versorgung an die Bedürfnisse besonderer Patientengruppen an.
Herkunft Thüringer Lehrplan, Themenfeld 6.1, 6.3 (1,3,7) · NotSan-APrV Anlage 1

Themenfeld = Verweis auf den Thüringer Lehrplan (6.1–6.10); Ziffern in Klammern: zugeordnete Kompetenzbezüge laut EPA-Übersicht.

Warum Fundament und Ringanker keine EPAs im engeren Sinn sind

ten Cate grenzt EPAs (Einheiten der beruflichen Arbeitwas getan wird) ausdrücklich von Kompetenzen (Eigenschaften der Person – Fähigkeiten/Qualitäten) ab (ten Cate 2005; ten Cate et al. 2022 (Konzept-Abgrenzung)). Eine häufige Fehlanwendung ist, Kompetenzen als EPAs zu etikettieren; genau dafür wurde mit der EQual-Rubrik, Taylor et al. 2017 ein Prüfraster entwickelt, und AMEE Guide 140 (2021) präzisiert die Mindestmerkmale.

Merkmale einer EPA (nach ten Cate & Taylor 2021, AMEE Guide No. 140, Box 1; sinngemäß übersetzt). Eine EPA …
  1. hat einen klar definierten Anfang und ein klar definiertes Ende,
  2. ist eigenständig ausführbar und zielt auf ein definiertes (klinisches) Ergebnis,
  3. ist spezifisch und fokussiert,
  4. ist im Prozess beobachtbar und im Ergebnis messbar,
  5. ist klar von anderen EPAs des Rahmens abgegrenzt,
  6. bildet wesentliche, für den Beruf wichtige Arbeit ab,
  7. führt zu einem anerkannten Arbeitsergebnis,
  8. ist auf qualifiziertes Personal beschränkt,
  9. erfordert die Anwendung von in der Ausbildung erworbenem Wissen, erworbenen Fertigkeiten und/oder Haltungen,
  10. erfordert Anwendung und Integration mehrerer Kompetenzdomänen,
  11. beschreibt eine Tätigkeit, nicht Eigenschaften oder Kompetenzen einer Person – und vermeidet Adjektive/Adverbien, die die Leistungsgüte beschreiben.

Ob eine Einheit diesen Merkmalen genügt, lässt sich formal mit dem Prüfraster EQual (Taylor et al. 2017) bewerten.

Fundament – EPA 0 (Selbstreguliertes Lernen)

Ringanker – EPA 2, 6, 7 und 9

Einordnung: Das ist kein Konstruktionsfehler, sondern eine bewusste, verteidigbare Designentscheidung. Fundament und Ringanker sind Kompetenzrahmen, die die eigentlichen EPAs (die Säulen) organisieren und absichern. Solange für sie keine operationalisierte Anvertrauens-/Supervisionsskala existiert, funktionieren sie als Kompetenzdomänen, nicht als kanonische EPAs – was der dokumentierten Designlogik der Schule entspricht und als wissenschaftliches Argument trägt. Nuance: ten Cate beschreibt durchaus auch nicht-klinische und sehr breite EPAs; entscheidend bleibt aber stets die Möglichkeit einer Anvertrauensentscheidung mit abgrenzbarem Output – und genau diese fehlt bei Fundament und Ringankern.

Herkunft & Rechtsgrundlagen

Jede EPA leitet sich aus den verbindlichen Vorgaben ab. Maßgeblich sind:

Bewertung & Beurteilung: Schule, Praxisanleitung und Zutrauenslevel

Jede EPA wird aus drei getrennten Blickwinkeln betrachtet, die bewusst nebeneinander stehen und nie miteinander verrechnet werden. Maßgeblich ist nicht ein Einzelwert, sondern die Entwicklung über die Zeit (programmatisches Assessment). Die staatliche Prüfung bleibt der davon getrennte rechtliche Abschluss.

SelbsteinschätzungAuszubildende:rZutrauenslevelPraxisanleitung (LRW)SchulnoteSchule / Lehrkräfte
Gegenstandeigener Könnensstand & Lernprozess (EPA 0)mit wie viel Aufsicht eine Tätigkeit anvertraubar istfachliche Kompetenz
InstrumenteKompass · Ampel · LogbuchAnvertrauens-/Supervisionsstufe je EPAPflicht-/Wahlprüfungen, Probezeittest & Zwischenprüfung
Funktionformativformativ · supervisorseitigsummativ · Note

Das Zutrauenslevel (Entrustment-Supervision-Stufen)

Das Zutrauenslevel beschreibt, wie viel Aufsicht eine Tätigkeit noch braucht. Konzeptionelle Grundlage ist die Anvertrauens-Supervisions-Skala nach ten Cate (ten Cate 2013; AMEE Guide 140):

  1. Zusehen. Anwesend sein und beobachten, noch keine eigene Ausführung.
  2. Direkte Aufsicht. Ausführung, während die Praxisanleitung im Raum ist (proaktiv).
  3. Indirekte Aufsicht. Ausführung, während die Praxisanleitung rasch verfügbar ist (reaktiv).
  4. Eigenständig. Ausführung ohne Aufsicht.
  5. Anleiten. Eigenständige Ausführung und Anleitung/Supervision anderer.

Innerhalb von EPA 5 bezieht sich das Zutrauenslevel fall- und maßnahmenbezogen auf konkrete heilkundliche Maßnahmen. Dabei ist eine Unterscheidung wichtig: Während der Ausbildung ist Stufe 4 ein pädagogisches Reifeurteil der Praxisanleitung (die oder der Auszubildende wäre der Tätigkeit eigenständig gewachsen), nicht eine rechtliche Befugnis zur aufsichtsfreien Durchführung. Die eigenverantwortliche Heilkunde nach § 2a NotSanG setzt die Berufserlaubnis voraus und greift erst nach bestandener staatlicher Prüfung, stets im Rahmen lokaler ärztlicher Vorgaben. Das supervisorseitige Zutrauenslevel der Praxisanleitung wird derzeit eingeführt.

Vergleichbarkeit über Anleiter und Wachen

Eine gemeinsame Stufenskala benennt die Aufsichtsstufen einheitlich, macht sie aber noch nicht automatisch vergleichbar. Ob eine Tätigkeit „indirekte Aufsicht“ erreicht, kann zwischen einzelnen Praxisanleitenden und Lehrrettungswachen unterschiedlich beurteilt werden. Damit dieselbe Stufe überall dasselbe bedeutet, wird das Zutrauenslevel an gemeinsamen Fallankern, an kurzen Stufenbeschreibungen je EPA und an regelmäßigen Kalibrierungsgelegenheiten ausgerichtet, bei Bedarf ergänzt durch eine gemeinsam getragene Anvertrauensentscheidung statt eines Einzelurteils. Erst diese Verankerung macht aus der Skala ein Instrument, das Checkpoints über verschiedene Anleitende und Wachen hinweg transparent und anschlussfähig hält.

Instrumente je Seite

Schule

Formativ (EPA 0 / freies Lernen): Kompass (Zielsetzung, Planung), Ampel (Selbsteinschätzung), Logbuch (Dokumentation).

Summativ (Schulnote): Wahl- und Pflichtprüfung (pro Fall; max. 84 Prüfungen pro Auszubildender), Probezeittest, Zwischenprüfung.

Praxisanleitung (Lehrrettungswache)

Beurteilt je EPA das Zutrauenslevel (Anvertrauens-/Supervisionsstufe) auf Grundlage realer Einsätze – formativ und getrennt von der Schulnote. Schwerpunkt und rechtlicher Bezugspunkt: EPA 5 (heilkundliche Maßnahmen, § 2a NotSanG). Wird derzeit eingeführt.
Trennungsgebot: Zutrauenslevel (Praxisanleitung) und Schulnote (Schule) bleiben strikt getrennt und werden nie gemittelt. Begründung: Ausbildungsträger benötigen rechtlich Schulnoten; das Anvertrauensurteil verankert sich in § 2a NotSanG, nicht in der Schulautorität. In der obergerichtlichen Rechtsprechung bestätigt: Detaillierte Bewertungsbögen sind in der praktischen Staatsprüfung unzulässig (OVG NRW, Urteil v. 31.01.2019, Az. 14 A 1981/18).

Begleitinformation für Praxisanleitung & Ausbildungsträger Stand 07.06.2026

Diese adressatengerechte Begleitinformation erklärt Praxisanleitung und Trägern, warum mit EPAs gearbeitet wird, wie sie aus den APrV-Themenfeldern entstehen und welche Rolle das Zutrauenslevel spielt.

Von den APrV-Themenfeldern zu den EPAs

Gegenrichtung zur EPA-Tabelle oben: aus welchen Themenfeldern die EPAs entstanden sind. Manche Themenfelder fließen in mehrere EPAs ein.

Themenfeld der APrV (Kurzfassung)fließt ein in
6.1 Notfall- und Gefahrensituationen erkennen und bewertenEPA 1, 4, 9
6.2 Maßnahmen auswählen, durchführen und auswertenEPA 5
6.3 Kommunikation, Interaktion und BeratungEPA 3, 8, 9
6.4 Abläufe strukturieren, Algorithmen anwendenEPA 2
6.5 Arbeiten intern und interdisziplinär organisierenEPA 1
6.6 Handeln an rechtlichen und Qualitätskriterien ausrichtenEPA 6, 7
6.7 Bei Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen durchführenEPA 4, 5
6.8 Berufliches Selbstverständnis entwickelnEPA 0
6.9 Den Beruf im gesellschaftlichen Kontext mitgestaltenEPA 0
6.10 In Gruppen und Teams zusammenarbeitenEPA 3
Vollständige Begleitinformation anzeigen

EPAs in unserer Ausbildung: warum, und warum jetzt

Begleitinformation zur EPA-Übersicht · für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sowie Ausbildungsträger · Entwurf zur internen Abstimmung.

Sehr geehrte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, sehr geehrte Ausbildungsträger,

diese Information begleitet die Übersicht zu den anvertraubaren Tätigkeiten (EPAs) in unserer Ausbildung. Wir möchten Ihnen kurz erläutern, warum wir mit EPAs arbeiten, warum gerade jetzt und welche Rolle dabei vor allem Ihnen als Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern zukommt. Ihre Erfahrung ist für das Gelingen entscheidend.

Warum EPAs?

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dürfen heilkundliche Maßnahmen eigenständig durchführen, wenn sie diese in der Ausbildung erlernt haben und beherrschen (§ 2a NotSanG). Diese Verantwortung tragen sie am realen Patienten, nicht in der Prüfung. Eine Ausbildung muss daher sicherstellen, dass Kompetenz nicht nur abgefragt, sondern in echten Tätigkeiten sichtbar und verlässlich wird.

Genau das leisten EPAs. Sie beschreiben den Beruf in ganzen Aufgaben, etwa die eigenständige leitliniengerechte Reanimation, und sie machen sichtbar, mit wie viel Aufsicht eine Auszubildende oder ein Auszubildender eine solche Aufgabe heute schon übernehmen kann. Mit wachsender Sicherheit tritt die Aufsicht Schritt für Schritt zurück, bis zur eigenständigen Durchführung. Das schützt Patientinnen und Patienten, und es schützt auch Sie und Ihre Organisation, weil Verantwortung erst dann übergeben wird, wenn sie verlässlich getragen werden kann. EPAs sind dabei kein hiesiger Sonderweg, sondern international etablierter Standard kompetenzbasierter Ausbildung.

Von den Themenfeldern der APrV zu den EPAs

Vielleicht fragen Sie sich, warum wir von EPAs sprechen und nicht von den Themenfeldern, die Sie aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und dem Lehrplan kennen. Die Antwort ist einfach: Die Themenfelder bleiben die rechtliche Grundlage. Die EPAs sind deren Inhalte, neu gebündelt zu den Tätigkeiten, die im Einsatz tatsächlich vorkommen. Es wurde nichts erfunden und nichts weggelassen.

Der Unterschied liegt im Blickwinkel. Ein Themenfeld beschreibt, was gelernt werden muss; es ist eine Ordnung für den Unterricht. Eine EPA beschreibt, was am Patienten getan und anvertraut wird; sie ist eine Ordnung für die Praxis. Ein Themenfeld können Sie nicht anvertrauen, eine Tätigkeit schon. Genau deshalb arbeiten wir in der praktischen Ausbildung mit EPAs: Sie passen zu Ihrer Frage, mit wie viel Aufsicht Sie eine konkrete Aufgabe übergeben können, und damit zur eigenständigen Heilkunde nach § 2a.

Ein Beispiel: Das Themenfeld lebenserhaltende Maßnahmen bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes durchführen wird bei uns zur EPA 5, Heilkundliche Maßnahmen, mit konkreten Tätigkeiten wie der eigenständigen leitliniengerechten Reanimation. Aus einem Lernbereich wird eine anvertraubare Tätigkeit.

Die Übersicht oben („Von den APrV-Themenfeldern zu den EPAs“) zeigt, aus welchen Themenfeldern unsere EPAs entstanden sind. Manche Themenfelder fließen in mehrere EPAs ein, weil eine Tätigkeit oft mehrere Lernbereiche verbindet. Welche Themenfelder zu welcher EPA gehören, sehen Sie auch in der beigefügten Übersicht.

Warum jetzt?

Der Thüringer Lehrplan ist kompetenzorientiert. EPAs sind die Form, in der sich diese Kompetenzorientierung im Alltag umsetzen lässt. Da der Gesetzgeber die eigenständige Heilkunde in den Mittelpunkt des Berufs gestellt hat, braucht die Ausbildung ein Instrument, das genau die Entwicklung hin zu dieser Eigenständigkeit begleitet und nachvollziehbar macht. Andere Standorte gehen denselben Weg, und die fachliche Entwicklung im Rettungsdienst weist klar in diese Richtung.

Jede Veränderung hat eine Einführungsphase, in der Fragen entstehen. Das ist normal und ausdrücklich erwünscht. Wir möchten diese Phase gemeinsam mit Ihnen gestalten und Ihre Rückmeldungen aufnehmen.

Ihre Rolle als Praxisanleiterin und Praxisanleiter

Die zentrale Beurteilung in der Praxis ist Ihre Beurteilung. Die Frage, mit wie viel Aufsicht Sie einer Auszubildenden oder einem Auszubildenden eine Tätigkeit am Patienten anvertrauen können, ist eine fachliche Einschätzung, die auf Ihrer Erfahrung beruht. Sie ist nach § 2a NotSanG genau die Entscheidung, die in Ihren Verantwortungsbereich gehört.

Diese Frage stellen Sie ohnehin, bisher meist im Stillen. Wir machen sie sichtbar und teilbar, mit einer einfachen Stufeneinteilung (Zutrauenslevel) von beobachten lassen bis eigenständig durchführen. Es ist keine Note, keine Prüfung und keine zusätzliche Bürokratie um ihrer selbst willen, sondern Ihre professionelle Einschätzung in einer Form, mit der die Auszubildenden und die Schule gemeinsam weiterarbeiten können. Ihre Expertise ist dafür nicht Beiwerk, sondern die Grundlage.

Was sich ändert, und was nicht

Was sich ändert: Sie und die Auszubildenden teilen eine gemeinsame Sprache, die EPAs und die Zutrauenslevel, und halten die Entwicklung auf der Lehrrettungswache in einfacher Form fest.

Was sich nicht ändert: Die schulische Note entsteht weiterhin in der Schule. Der Zutrauenslevel ist davon getrennt und wird nicht in eine Note umgerechnet. Die staatliche Prüfung bleibt der rechtliche Abschluss. Ihre fachliche Urteilskraft wird anerkannt, nicht eingeschränkt.

Wie wir zusammenarbeiten

Wir führen die Arbeit mit den EPAs gemeinsam mit Ihnen ein. Dazu bieten wir Gelegenheiten zum gemeinsamen Üben von Feedback und Einschätzung an und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung. Ihre Rückmeldungen fließen unmittelbar in die Weiterentwicklung ein. Die beigefügte Übersicht zeigt Ihnen die zehn EPAs und die jeweils dahinterstehende Tätigkeit auf einen Blick.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Höhere Berufsfachschule für Notfallsanitäter, Meiningen

Literatur